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Panzergrenadierbataillon 332

Finis coronat opus – Das Ende krönt das Werk

Panzergrenadierbataillone sind schlagkräftige und hochtechnisierte Verbände der Infanterie (heute der Panzertruppen). Im Rahmen der Brigaden sind sie befähigt mit Kampfpanzern, Pionieren und Artillerie das „Gefecht der verbundenen Waffen“ zu führen.

Der Auftrag der Panzergrenadiere dabei ist es, vor allem gegen feindliche Infanterie und leicht gepanzerte Verbände zu kämpfen. Mit dem Schützenpanzer kämpft das Bataillon in allen Gefechtsarten (Verteidigung, Angriff und Verzögerung). Es nutzt dabei seine hohe Beweglichkeit aus und kämpft lagebezogen auf- oder abgesessen. Grenadiere sind Spezialisten für den Kampf in bedecktem Gelände.

Zudem können sie wirkungsvoll mit Panzerabwehrlenkraketen und Panzerfäusten feindliche Kampfpanzer bekämpfen.

In der Heeresdienstvorschrift (HDv) 100/100 2000) wird die Panzergrenadiertruppe und ihr Zusammenwirken mit der Panzertruppe wie folgt beschrieben:

„Zu den Gepanzerten Kampftruppen gehören die Panzertruppe und die Panzergrenadiertruppe. […] Die Panzergrenadiertruppe eignet sich aufgrund ihrer Beweglichkeit und des Schutzes ihrer gepanzerten Gefechtsfahrzeuge besonders für den schnellen Wechsel zwischen auf- und abgesessener Kampfweise, um die Stoßkraft gepanzerter Truppen sicherzustellen. […] Das unmittelbare und enge Zusammenwirken von Panzertruppe und Panzergrenadiertruppe ist neben der Zusammenarbeit mit der Kampfunterstützung Voraussetzung für den Erfolg. Ihre Vielseitigkeit und Reaktionsfähigkeit versetzt sie in die Lage, die Initiative zu erringen und zu erhalten und eine Entscheidung herbeizuführen.“

Das Gefecht des Panzergrenadierbataillons gem. HDv 231/100:

„Das Gefecht des Bataillons ist gekennzeichnet durch:

  • die Verbindung von Feuer und Bewegung,
  • den angriffsweisen Stoß im Verbund mit Kampfpanzern,
  • den schnellen Wechsel der Kampfweise zwischen auf- und abgesessenem Kampf,
  • das enge Zusammenwirken der auf- und abgesessenen Kräfte,
  • das vor allem beweglich geführte Gefecht, […]“